(vom 12. September 2012)
In der heutigen Pressekonferenz bestärkten die Deutsche Kinderhilfe und ihre Partner den Appel an die Bundesregierung und den Bundestag, keine voreiligen Schritte im Bezug auf die rituelle Beschneidung von einwilligungsunfähigen Jungen zu ergreifen. Die anwesenden Organisationen und Experten betonten die Notwendigkeit einer sachlichen Debatte unter Einbezug der Kinderrechte, insbesondere des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit. Auf ein zweijähriges Moratorium und die Einrichtung eines Runden Tisches zielt daher die von der Deutschen Kinderhilfe und weiteren Verbänden und Einzelpersonen am 23. Juli 2012 beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition mit der Nummer 26078. Aktuell gibt es keine verbindliche Auskunft über ihren Status. Informationen zur Unterzeichnung finden Sie ab sofort unter http://die-petition.de.
„Angesichts der eindeutigen Stellungnahmen der Experten, Vorhautamputationen stellten einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Kindern dar, tritt die Deutsche Kinderhilfe als unabhängige Kinderrechteorganisation uneingeschränkt für die Wahrung der Kinderrechte ein. In dieser zweifelsohne belasteten und schwierigen Debatte zeigt sich, ob Kinderrechte nur in Sonntagsreden und an Kindertagen zelebriert werden oder ob die Gesellschaft es mit dem Schutz von Kindern ernst meint." So Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Der aus Israel angereiste Eran Sadeh, Jude, Israeli, Vater und Gründer von Protect the Child zeigte sich heute dankbar für die Gelegenheit, in Deutschland zu dem Thema religiöse Beschneidungen Stellung beziehen zu können: „Frau Bundeskanzlerin Merkel, die Bewegung zur Zwangsbeschneidung von Minderjährigen ist eine globale Bewegung. Überall auf der Welt richten Männer, die wie ich durch die Amputation ihrer Vorhaut verletzt sind, Mütter und Väter, die gegen ihren Willen aufgrund von Religion, Tradition und gesellschaftlichem Druck ihre Kinder verletzen müssen, Eltern, die tapfer genug sind, sich nicht anzupassen, Wissenschaftler aus allen Disziplinen und gewöhnliche Bürger ihre Augen auf Sie und auf Deutschland, damit es eine Vorreiterrolle beim Schutz der Menschenrechte von Kindern übernimmt“, so Eran Sadeh in der Bundespressekonferenz.
Aus ärztlicher Sicht stellt die Beschneidung einen höchst bedenklichen, gefährlichen und mit Schmerzen verbundenen Eingriff dar. Dr. Ulrich Fegeler, Bundespressesprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte berichtete dazu:„Die rituelle Beschneidung als Körperverletzung zu werten ist somit auch aus ärztlicher Sicht richtig. Sie verändert den Körper des Kindes irreversibel, ohne dass dafür eine medizinische Indikation vorliegt. Der Eingriff, soweit nicht kinderchirurgisch durchgeführt, ist robust und blutig. Er ist mit einer nicht zu vernachlässigenden Komplikationsrate von immerhin 6% belastet. Sofern dieser Eingriff nach mosaischem und nach klassischem muslimischem Ritus traditionell ohne Analgesie durchgeführt wird, ist diese Art der Beschneidung ein mit erheblichen Schmerzen verbundener Eingriff, der damit sogar in die Nähe der schweren Körperverletzung rückt“.
Diese Einschätzung teilt ebenfalls Prof. Dr. Matthias Franz, stellv. Direktor des Klinischen Instituts für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Universitätsklinikum Düsseldorf und Vorsitzender des Instituts für Seelische Gesundheit und Prävention Düsseldorf e.V.: „Der Schutz von Frauen, Minderheiten und besonders Kindern vor Gewalt und Verletzungen ist ein zivilisatorischer Großtrend in vielen demokratischen Gesellschaften, auch in Deutschland. Diese Entwicklung sensibilisiert eine breite Öffentlichkeit für die Wahrnehmung problematischer Aspekte der rituellen Genitalbeschneidung auch bei Jungen. Dieser äußerst schmerzhafte und irreversible Eingriff geht mit bedeutsamen körperlichen, sexuellen und psychischen Schädigungsrisiken einher, über die viele Eltern vor der Beschneidung ihres Sohnes nicht aufgeklärt werden. Es sind Todesfälle beschrieben und nicht selten resultieren lebenslang körperliche Probleme, Ängste oder Einschränkungen der sexuellen Erlebnisfähigkeit. Diese Risiken werden auch heute noch bagatellisiert und klein geredet. Aus Sicht des Kindes und aus ärztlicher Sicht existiert jedenfalls kein Grund dafür einem gesunden Jungen seine gesunde Vorhaut abzuschneiden. Sämtliche immer wieder angeführten medizinisch-prophylaktischen Begründungen (z.B. Prävention sexuell übertragbarer Infektionen) lassen sich – wenn vom Betroffenen gewünscht – durch eine Beschneidung in einwilligungsfähigem Alter realisieren. Durch die Genitalbeschneidung wird das grundgesetzlich verbriefte Recht des Kindes auf Unversehrtheit verletzt. Dieses Recht und die UNO-Kinderrechtskonvention schützen Jungen genauso wie Mädchen vor jeder Form körperlicher Gewaltanwendung auch wenn sie im Rahmen überlieferter Bräuche stattfindet. Einem kleinen hilflosen Jungen das Trauma der Genitalbeschneidung trotzdem zuzufügen befriedigt ausschließlich Bedürfnisse von Erwachsenen. Diese sind aber häufig in ihrem Handeln befangen durch klerikale Machtansprüche, Gruppendruck, unreflektierte Traditionen und Schuldgefühle. Seine normative Kraft und transgenerationale Loyalität bezieht dieses archaische patriarchalische Ritual aus der Identifikation der Opfer mit dem Handeln ihrer Eltern. Dabei spüren viele Mütter und Väter intuitiv, dass sie ihren Sohn und die Beziehung zu ihm durch die Beschneidung beschädigen könnten. Die symbolisierende Transformation oder das zeitliche Aufschieben der Vorhautbeschneidung bis zur Einwilligungsfähigkeit der Betroffenen sollten deshalb auch in Deutschland weiter Gegenstand einer faktenbasierten, argumentativen und im gegenseitigen Respekt aller Beteiligten geführten Diskussion bleiben."
Nach Aussage von Irmingard Schewe-Gerigk, Vorsitzende von TERRE DES FEMMES geht es der Menschenrechtsorganisation um etwas Grundlegendes: „Die körperliche Unversehrtheit von Kindern ist ein Menschenrecht und muss für alle Kinder gleichermaßen gelten, egal welcher Herkunft, Religion und welchen Geschlechts sie sind. Wir machen uns stark dafür, dass irreversible Eingriffe in die Unversehrtheit von Kindern – mit Ausnahme medizinisch notwendiger Behandlungen – generell verboten werden. Sie dürfen weder mit Religion noch Tradition gerechtfertigt werden. Menschenrechte sind nicht teilbar – auch nicht zwischen Mädchen und Jungen.“
Dr. Avshalom Zoossmann-Diskin, Vorsitzender von Ben Shalem (Organisation „Intakter Sohn“) aus Israel, zu den Bemühungen der Deutschen Kinderhilfe: „You try to protect the basic human rights of all children without any regard to their religious and ethnic affiliations. Thank You so Very Much for Your Actions to Protect the Helpless“.
Die Petenten der Petition Nr. 26078 bilden mittlerweile ein sach- und vernunftorientiertes Netzwerk ab, das die besondere Verantwortung aus der deutschen Geschichte, die Religionsfreiheit, die Integration jüdischen- und muslimischen Lebens in Deutschland und die Verpflichtung unseres Staates und unserer Gesellschaft auf Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention fest im Blick hat. Ihr Ziel ist es, weitere Organisationen und eine große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern zur Teilnahme an der Petition zu bewegen.
Informationen zur Unterzeichnung der Petition finden Sie ab sofort unter http://die-petition.de.
Pressekontakt
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia M. Hofmann; Vorstandssprecherin
Telefon: 030 24 34 29 40
Mobil: 0171 405 17 19
presse(at)kinderhilfe.de
www.kinderhilfe.de
(vom 20. Juli 2012)
Die Deutsche Kinderhilfe, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, MOGIS e.V. (Verband Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs), der Bund Deutscher Kriminalbeamter, Prof. Dr. Matthias Franz und zahlreiche Einzelpersonen werden heute als Reaktion auf die gestrige Resolution des Deutschen Bundestages zur Beschneidung von Kindern eine Petition mit dem Ziel einreichen, eine Versachlichung der Debatte um die Beschneidung zu erreichen und die Politik dazu zu bewegen, eine Abwägung der Kindesinteressen überhaupt zuzulassen.
Die Petenten fordern die Bundestagsparteien auf, den gestern eingeschlagenen Weg, der keinen fachlichen und gesellschaftlichen Diskurs zulässt, wieder zu verlassen. Eine Beschneidung ausschließlich als religiöses Ritual und damit nur als eine Frage des religiösen Lebens in Deutschland zu betrachten, wird der Dimension der Problematik nicht gerecht und kann nicht Grundlage gesetzgeberischen Handelns sein. Es bedarf ebenso einer Berücksichtigung des Art. 2 I Grundgesetz, der die körperliche Unversehrtheit schützt, als auch des Art. 24 der UN- Kinderrechtskonvention, welcher die Überwindung von Traditionen vorschreibt, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, und des Art. 12 UN- Kinderrechtskonvention, welcher das Recht des Kindes auf Beteiligung und eine eigenverantwortliche Entscheidung gewährleistet.
Mediziner haben klar und sachlich deutlich gemacht, dass eine Beschneidung ein gravierender und irreparabler Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes ist. Psychologen befürchten Traumata. Bei ca. 10% der sachgerecht durchgeführten Beschneidungen treten Komplikationen auf. Der dem Kölner Urteil zugrunde liegende Fall des vierjährigen Jungen, der medizinisch korrekt beschnitten wurde, verdeutlicht, wie gravierend die Komplikationen sein können.
Zudem existieren zahlreiche Studien, die keine Evidenz für eine Gesundheitsdienlichkeit als mögliche Rechtfertigung dieses Eingriffes im Sinne des Kindeswohls zeigen konnten. Des Weiteren stellt sich die Frage nach der Gleichstellung der Geschlechter, Art. 3 GG, wird doch die Beschneidung von weiblichen Genitalien einvernehmlich abgelehnt.
Dass Tradition allein keine Rechtfertigung für den Eingriff in schützenswerte Rechtsgüter sein kann, hat sich zuletzt im Jahr 2001 im gesetzlichen Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung gezeigt. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind seither unzulässig, § 1631 II BGB. Auch diesem ging eine breite gesellschaftliche Diskussion voraus. Unter Zeitdruck, unter dem Eindruck einer im Sommerloch geführten hitzigen Debatte und teilweise überzogenen und verstörenden Attacken von Religionsvertretern, sollte der Deutsche Bundestag keine Position einnehmen, die so gravierende Folgen für Kinder in Deutschland hätte.
Die Petenten fordern daher:
„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, zunächst für zwei Jahre keine gesetzlichen Schritte zur Legitimation der Beschneidung von Jungen in Deutschland zu ergreifen.
Weiterhin möge der Deutsche Bundestag die Einsetzung eines Runden Tisches von Religionsvertretern, muslimischen und jüdischen Befürwortern und Gegnern der Beschneidung, Psychologen, Psychoanalytikern, Kinderärzten, Kinderchirurgen, Kinderschützern und Vertretern der Jugendhilfe sowie weiteren Experten beschließen, um das Thema Beschneidung in Deutschland wissenschaftlich fundiert zu diskutieren und eine Strategie zu erarbeiten, welche alle Interessen, vor allem aber die Belange des Kindeswohls, berücksichtigt."
Ziel der Petenten ist es, weitere Organisationen und eine große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern zur Teilnahme an der Petition zu bewegen. Sobald der Deutsche Bundestag die Petition online schaltet, wird die Öffentlichkeit informiert. Bis dahin können sich Bürger hier informieren.
Pressekontakte
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia M. Hofmann
Vorstandssprecherin
Telefon: 030 24 34 29 40
Mobil: 0171 405 17 19
presse(at)kinderhilfe.de
www.kinderhilfe.de
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
Dr. Wolfram Hartmann
Präsident
Tel. 0221 689090 und 02732-762900
dr.w.hartmann-kreuztal(at)t-online.de
www.kinderaerzteimnetz.de
“Der Deutsche Bundestag möge beschließen, zunächst für zwei Jahre keine gesetzlichen Schritte zur Legitimation der Beschneidung von Jungen in Deutschland zu ergreifen. Weiterhin möge der Deutsche Bundestag die Einsetzung eines Runden Tisches von Religionsvertretern, muslimischen und jüdischen Befürwortern und Gegnern der Beschneidung, Psychologen, Psychoanalytiker, Kinderärzten, Kinderchirurgen, Kinderschützern und Vertretern der Jugendhilfe sowie weiterer Experten beschließen, um das Thema Beschneidung in Deutschland wissenschaftlich fundiert zu diskutieren und eine Strategie zu erarbeiten, welche alle Interessen, vor allem aber die Belange des Kindeswohls, berücksichtigt.”
Anlässlich der Bundestagsresolution vom 19.07.2012 und der Ankündigung der Bundesregierung, auf das Urteil des Landgerichts Köln zur Beschneidung von kleinen Jungen mit einem Gesetz zu reagieren, um die Religionsfreiheit in diesem Land zu gewährleisten, erkennen die Petenten, dass in der durch das Urteil ausgelösten notwendigen Debatte über die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen einseitig das Thema Religionsfreiheit dominiert.
Die Petenten verstehen die Reaktionen von muslimischen und jüdischen Verbandsvertretern, die eine lange Tradition in Frage gestellt sehen und sie haben Verständnis dafür, dass diese sich für ein Festhalten an ihren Bräuchen und Traditionen einsetzen. Der Dialog und das Miteinander des Staates und der unterschiedlichen Religionsgemeinschaften ist ein hohes und wichtiges Gut, das sich in Art. 4 GG wiederfindet. Gleiches gilt für das Erziehungsrecht der Eltern aus Art. 6 II 1 GG.
Doch gelten beide Rechte trotz ihres Verfassungsranges nicht vorbehaltlos und müssen sich der Abwägung mit anderen Grundrechten stellen. Hier gilt es die bisher im Diskurs vollständig vernachlässigten Belange der Kinder, rechtlich normiert in Art. 2 GG, Art. 6 II 2 GG und Art. 19 I und Art. 24 III der UN- Kinderrechtskonvention, zu berücksichtigen.
Mediziner haben klar und sachlich deutlich gemacht, dass eine Beschneidung ein gravierender und irreparabler Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes ist. Psychologen befürchten Traumata. Bei ca. 10 % der sachgerecht durchgeführten Beschneidungen treten Komplikation auf. Der dem Kölner Urteil zugrunde liegende Fall des vierjährigen Jungen, der medizinisch korrekt beschnitten wurde, verdeutlicht, wie gravierend die Komplikationen sein können.
Zudem existieren zahlreiche Studien, die keine Evidenz für eine Gesundheitsdienlichkeit als mögliche Rechtfertigung dieses Eingriffes im Sinne des Kindeswohls zeigen konnten.
Des Weiteren stellt sich die Frage nach der Gleichstellung der Geschlechter, Art. 3 GG, wird doch die Beschneidung von weiblichen Genitalien einvernehmlich abgelehnt.
Dass Tradition allein keine Rechtfertigung für den Eingriff in schützenswerte Rechtsgüter sein kann hat sich zuletzt im Jahr 2000 im gesetzlichen Gewaltverbot in der Erziehung gezeigt. Auch diesem ging eine breite gesellschaftliche Diskussion voraus.
Die Petenten sehen die Gefahr, dass sachfremde Erwägungen immer stärker in die Argumentation einfließen und es der Politik unmöglich machen, eine Güterabwägung im Interesse des Kindeswohls auch nur ansatzweise zuzulassen. Vorsicht geboten ist ebenso bei der Vereinheitlichung des muslimischen und jüdischen Glaubens, gibt doch auch hier ein breitgefächertes Meinungsbild zum Thema kindliche Beschneidung.
Als notwendig und lohnenswert für alle Interessengruppen empfinden die Petenten daher einen sachlichen, verantwortungsvollen und umfassenden Dialog aller Akteure als Alternative zu einem übereilten politischen Aktionismus. Eine breite Debatte ist in Anbetracht der Bedeutung der betroffenen fundamentalen Rechte und Güter unabdingbar und muss von der Politik zugelassen werden.
Ein Moratorium von zwei Jahren für eine ausgewogene und wissenschaftlich fundierte Diskussion erscheint den Petenten dafür angemessen.
Die Petenten betonen, dass sie sich nicht gegen religiöse Traditionen einsetzen, sondern für die Rechte der Kinder. Sie sind davon überzeugt, dass nur ein umfassender Diskurs Raum für politisches Handeln aufzeigen kann und zu einem besseren Verständnis auch bei den Religionen führen kann, was eine Beschneidung bei Kindern bedeutet.
Die Petenten (Stand 19. Juli 2012)
Verbände:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Deutsche Kinderhilfe e.V.
MOGIS e.V. (Verband Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs)
Einzelpersonen:
Christian Bahls
Prof. Dr. phil. Kathinka Beckmann Professorin für klassische und neue Arbeitsfelder der Pädagogik der Frühen Kindheit an der FH Koblenz, Mitglied im Sachverständigenrat der Deutschen Kinderhilfe
Prof. Dr. med. Matthias Franz Universitätsprofessor und Facharzt für Psychosomatische Medizin, Psychoanalytiker, Stellvertretender Direktor des Klinischen Instituts für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Universitätsklinikum Düsseldorf, Vorsitzender des Instituts für Seelische Gesundheit und Prävention Düsseldorf e.V.
Juliane Hielscher Fernsehjournalistin, Mitglied im Sachverständigenrat der Deutschen Kinderhilfe
Prof. Dr. Holm Putzke LL.M. Professor für Strafrecht an der Universität Passau
Jörg Richert KARUNA Zukunft für Kinder und Jugendliche in Not Int. e.V., Geschäftsführung, Mitglied im Sachverständigenrat der Deutschen Kinderhilfe
Prof. Dr. med. Mario Rüdiger Leiter des Bereichs Neonatologie / Pädiatrische Intensivmedizin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Mitglied im Sachverständigenrat der Deutschen Kinderhilfe
Dr. med. Stefanie Märzheuser Oberärztin, Charité – Universitätsmedizin Berlin, CVK, CC 17: Frauen-, Kinder- und Jugendmedizin mit Perinatalzentrum und Humangenetik, Klinik für Kinderchirurgie, Mitglied im Sachverständigenrat der Deutschen Kinderhilfe